Beantragung von Fördermitteln
Staatliche Förderung
Aktuelle Informationen aus erster Hand.
Der Deutsche Bundestag hat am 6. Mai 2010 die Novelle des "Erneuerbare Energien Gesetzes" (EEG)
beschlossen. Um Ihnen die entsprechenden Informationen aus erster Hand und stets aktuell anbieten
zu können, empfehlen wir Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Wir sind bei allen Beratungen bestrebt Ihnen auch hierzu eine verlässliche Auskunft und Beratung
zu teil werden zu lassen. Einen eigenen Förderrechner in Zusammenarbeit mit dem Energieberaternetzwerk
den-ev stellen wir unseren Kunden kostenfrei zur Verfügung. Hier werden alle Landes- Bundes und
europäischen Programme für Ihren Anwendungsfall abgebildet.
Hier geht´s zur individuellen Fördermittelauskunft